Bescheinigungen
für Ausbildungszeiten & Prüfungen
Sie benötigen eine Bestätigung Ihrer Ausbildungszeiten, etwa für die Rentenversicherung? Sie haben Ihr Prüfungszeugnis verlegt und brauchen eine nachträgliche Zweitschrift?
Zum Glück gibt es Archive. Das HWA verwahrt die Prüfungsunterlagen von fast allen hessischen Industrie- und Handelskammern. Wir können Ihnen in der Regel die notwendige Bestätigung ausstellen. Der Service ist entgeltpflichtig.
Was brauchen Sie? Nachweis oder Zweitschrift?
Wenn es um einen einfachen Ausbildungsnachweis (z.B. für die Rentenversicherung) geht, können Sie diesen direkt bei uns beantragen.
Geht es um eine Zweitschrift ihres Prüfungszeugnisses (z.B. für eine Bewerbung) , müssen Sie in zwei Schritten vorgehen. Bitte beantragen Sie zunächst eine Bestätigung Ihrer Ausbildungszeiten mit Hilfe des Antragsformular. Danach legen Sie unsere Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer vor, die Ihnen dann (kostenpflichtig) eine Zweitschrift Ihres Zeugnisses ausstellen wird.
Handwerk oder Industrie und Handel?
Wichtig für Sie zu wissen: Wir verfügen ausschließlich über die Unterlagen der Industrie- und Handelskammern. Wenn Sie Ihre Prüfung dagegen bei einer Handwerkskammer abgelegt haben, wenden Sie sich bitte direkt dorthin. Sind Sie sich nicht sicher? Dann lieber bei uns nachfragen!
Zum Beispiel zählen Kfz-Mechaniker, Metzger, Bäcker oder Maler und Lackierer zum Handwerk. Diese Ausbildungsnachweise erhalten Sie nicht bei uns, sondern bei der Handwerkskammer.
Auswahl der zuständigen IHK
Für uns ist wichtig, wo und wann Sie ihre Ausbildung absolviert haben, um Sie der richtigen Kammer zuzuordnen. Je nach IHK verwahren wir die Ausbildungsunterlagen für verschiedene Zeiträume. Eine Auflistung der Fristen finden Sie hier:
IHK (Abschlussprüfung) | Prüfungsjahr |
IHK Darmstadt Rhein-Main-Neckar | bis 2002 |
IHK Frankfurt am Main | bis 1989 |
IHK Fulda | bis 2004 |
IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern | bis 2002 |
IHK Kassel-Marburg | bis 2000 |
IHK Lahn-Dill (IHK Dillenburg & IHK Wetzlar) | bis 2008 |
IHK Limburg | bis 1999 |
IHK Offenbach am Main | bis 2003 |
Bitte beachten Sie:
1. Wenn Sie Ihre Ausbildung erst nach den angegebenen Zeiträumen absolviert haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Industrie- und Handelskammern.
2. Die Ausbildungsunterlagen der IHKn Wiesbaden und Gießen-Friedberg werden nicht von uns verwaltet. Wenn Sie Ihre Prüfung hier abgelegt haben, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Kammer.
3. Wenn Sie nicht sicher sind, bei welcher IHK Sie Ihre Prüfung abgelegt haben, kann Ihnen diese Website vielleicht weiterhelfen: Unter www.kammerfinder.de können Sie Ihren Ausbildungsort angeben und die passende Kammer finden.
Wie stelle ich einen Antrag?
Laden Sie sich das Antragsformular herunter. Füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es per Post oder E-Mail an:
Hessische Wirtschaftsarchiv
- Ausbildungsnachweis -
Karolinenplatz 3
64289 Darmstadt
E-Mail: info@hwarchiv.de
Wichtig! Fügen Sie dem Antrag zu Ihrer Legitimation unbedingt eine Kopie oder Scan Ihres Personalausweises bei.
Das Antragsformular erhalten Sie hier: